Architekturbüro+Energieberatung Papp

Energieausweise - Angebot

Alle Gebäude (Wohn- und Nichtwohngebäude) benötigen ab dem 1. Januar bzw. 1. Juli 2009 einen Energieausweis, wenn sie neu vermietet, verkauft oder verpachtet werden. Für Neubauten besteht die Ausweispflicht bereits seit dem 1. Januar 2002. Der Energieausweis und die Modernisierungsempfehlungen müssen dem potenziellen Mieter, Käufer oder Pächter spätestens auf Nachfrage vorgelegt werden.

Energieausweise nach Bedarf und Verbrauch

Der Energieausweis nach Bedarf ist Pflicht für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde. Wenn beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung mindestens das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht wird, ist auch ein Verbrauchsausweis zulässig. Für alle anderen Bestandsgebäude, auch für kleine Nichtwohngebäude besteht Wahlfreiheit. Kosten siehe Preisliste.

Das Formular zur Beantragung von Verbrauchsausweisen für Wohngebäude können Sie hier als PDF-Datei herunterladen, bei Nichtwohngebäuden bitten wir um Anfrage:

Verbrauchsausweis Wohngebäude.pdf


Energieausweise - Referenzen

Energieausweise Wohngebäude nach Bedarf

165 Energieausweise für Wohnhäuser mit 1 bis 25 Wohneinheiten in: Brühl, Dossenheim, Edingen-Neckarhausen, Eschelbronn, Gaiberg, Heidelberg, Hirschberg, Karlsruhe, Ketsch, Ladenburg, Leimen, Mannheim, Oftersheim, Plankstadt, Reilingen, Sandhausen, Schwetzingen, St. Leon-Rot, Walldorf, Weinheim. (Stand: 31.12.2015)

Energieausweise Wohngebäude nach Verbrauch

157 Energieausweise für Wohngebäude deutschlandweit (Stand: 31.12.2015).

Energieausweise Nichtwohngebäude

5 Energieausweise für Nichtwohngebäude mit 1 - 3 Gewerbeeinheiten in: Heidelberg, Mannheim, Weinheim. (Stand: 31.12.2015)